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Rechtsanwalt Möhrle siedelte vom westlichen Bodensee in die Kurpfalz über. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften, Politologie und Soziologie absolvierte er eine Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in Baden-Württemberg (Liegenschaftsverwaltung). Bereits unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen begann die gemeinsame Zusammenarbeit mit dem Kollegen Gruler, der sich bereits kurz zuvor als Anwalt in Mannheim niedergelassen hatte. Lag der Schwerpunkt der Tätigkeit anfangs noch auf familien- und sozialrechtlichen Fragen, unter Einschluss einer Dozenten-Tätigkeit an der Fachhochschule für Sozialwesen in Mannheim, verlegte sich im Laufe des Berufslebens das Hauptaugenmerk wieder mehr auf das Liegenschaftsrecht(Grundstücksrecht/ Immobilienrecht). Schwerpunkte sind nunmehr neben dem Wohnungs-Mietrecht vor allem das Gerwerbe-Mietrecht sowie das WEG-Recht. Geblieben ist auch das Interesse an besonderen Problemstellungen im Familienrecht, etwa bei der Vermögensauseinandersetzung, beim Zugewinnausgleich oder im Unterhaltsrecht. Im Erbrecht haben sich Schwerpunkte in Bezug auf Verwaltung und Auseinandersetzung von Erbgemeinschaften, sowie des Pflichtteilsrechts gebildet. Durch die internationalen Kontakte stellen sich neue Herausforderungen in Form des internationalen Kaufrechts (CISG). |
Walter Möhrle |
Rechtsanwälte Rainer Gruler und Walter Möhrle |